Die Versicherungspflichtgrenze, auch bekannt als Arbeitsentgeltgrenze, markiert den Schwellenwert für das Jahresarbeitsentgelt, bis zu dem ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sein muss. Überschreitet das Einkommen diesen Wert, entfällt die Versicherungspflicht, und der Eintritt in die private Krankenversicherung wird möglich.
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz 2011 wurde die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007 galt: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze) übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird.
Für wen gilt die Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze gilt für versicherungspflichtige Angestellte und Arbeitnehmer in Deutschland. Diese Einkommensgrenze ist entscheidend dafür, ob diese Personen die Möglichkeit haben, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu befreien und sich stattdessen privat zu versichern.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bestimmte Personengruppen von der Versicherungspflichtgrenze ausgenommen sind. Dazu gehören:
- Selbstständige und Freiberufler: Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Sie sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden und haben die Möglichkeit, von Anfang an in die private Krankenversicherung zu wechseln.
- Beamte: Beamte haben ebenfalls die Möglichkeit, sich unabhängig von der Versicherungspflichtgrenze privat zu versichern. Ihre Krankenversorgung erfolgt über die Beihilfe und private Krankenversicherung.
- Geringverdiener: Personen mit niedrigem Einkommen, die unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Dies dient dazu, auch Menschen mit geringem Einkommen angemessenen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.
Insgesamt betrifft die Versicherungspflichtgrenze hauptsächlich versicherungspflichtige Angestellte und Arbeitnehmer, die in der Regel ein bestimmtes Einkommen erreichen müssen, um die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu haben. Andere Gruppen wie Selbstständige, Freiberufler und Beamte haben unabhängig von dieser Grenze die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
Verlauf der Versicherungspflichtgrenzen ab 2015
Jahr | Monatliche Versicherungspflichtgrenze | Jährliche Versicherungspflichtgrenze |
---|---|---|
2015 | 4.575 EUR | 54.900 EUR |
2016 | 4.687,50 EUR | 56.250 EUR |
2017 | 4.800 EUR | 57.600 EUR |
2018 | 4.950 EUR | 59.400 EUR |
2019 | 5.062,50 EUR | 60.750 EUR |
2020 | 5.212,50 EUR | 62.550 EUR |
2021 | 5.362,50 EUR | 64.350 EUR |
2022 | 5.362,50 EUR | 64.350 EUR |
2023 | 5.550,00 EUR | 66.600 EUR |
Wenn die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung (PKV) erfüllt sind, ist es wichtig, nicht überhastet den erstbesten Anbieter zu wählen. Die Beiträge in der PKV werden von individuellen Faktoren beeinflusst, daher sollte man einen Anbieter auswählen, der stabile Beiträge in der Vergangenheit aufwies und nicht jedes Jahr erhöhte. Außerdem sollte man vorab einen Vergleich mehrerer Anbieter in Betracht ziehen, um mögliche Ablehnungen zu minimieren.