Freiwillig gesetzlich krankenversichert - was gilt für Selbständige und Freiberufler?

Selbständige und Freiberufler haben die Wahl, ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten oder eine private Krankenversicherung abschließen. Der Wechsel von der GKV in die PKV ist dabei jederzeit möglich. In umgekehrte Richtung gelingt das nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Fällt die Entscheidung zugunsten der „Gesetzlichen“, sind einige Besonderheiten zu beachten. Das gilt insbesondere bezüglich der Beiträge und der Beitragsbemessung. Im Unterschied zu Arbeitnehmern gibt es bei Selbständigen kein regelmäßiges Einkommen, das Einkommen ist der Gewinn. Der Gewinn wird der Krankenkasse üblicherweise mit dem Einkommensteuerbescheid nachgewiesen. Dabei behandelt die Krankenkasse Betriebsausgaben oder Werbungskosten ähnlich wie das Finanzamt.
 

Auch Einkünfte jenseits der Berufstätigkeit beitragspflichtig

Ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zu Arbeitnehmern besteht darin, dass nicht nur die mit der beruflichen Tätigkeit erzielten Einkünfte der Beitragspflicht unterliegen, sondern auch sonstige Einkünfte. Dazu zählen insbesondere Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dabei gilt die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2023 bei 59.850 Euro bzw. 4.987,50 Euro auf Monatsbasis. Für Einkünfte über diese Grenze hinaus sind keine Beiträge mehr zu zahlen.

Es gilt auch eine Mindestbemessungsgrenze, die wie die „normale“ Beitragsbemessungsgrenze jährlich neu festgelegt wird. Sie beträgt in diesem Jahr auf Monatsbasis 1.131,67 Euro. Das bedeutet: auch wenn die monatlichen Einkünfte unter 1.131,67 Euro liegen, wird bei Selbständigen und Freiberuflern dieser Betrag für die Beitragsfestlegung zugrunde gelegt.
 

Versicherung mit oder ohne Krankengeldanspruch

Selbständige und Freiberufler können wählen, ob sie eine Versicherung auf Basis des allgemeinen Beitragssatzes oder des ermäßigten Beitragssatzes vereinbaren. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens und beinhaltet einen Krankengeldanspruch. Beim ermäßigten Beitragssatz entfällt der Krankengeldanspruch. Der Beitragssatz beträgt hier 14 Prozent. Das Krankengeld ist eine Einkommensersatzleistung der gesetzlichen Krankenkassen bei längerer Krankheit. Gerade wer darauf angewiesen ist, sein Einkommen selbst zu erwirtschaften, sollte hier über eine Absicherung verfügen - wenn nicht im Rahmen der GKV, dann im Rahmen einer privaten Krankentagegeldversicherung.

 

Die Grenzwerte für die Beiträge von Selbständigen und Freiberuflern bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV zeigt die folgende Tabelle:

 

mit Anspruch auf Krankengeld

ohne Anspruch auf Krankengeld

Mindestbeitrag für Selbständige (Mindestbemessungsgrundlage 1.131,67 Euro)

165,22 €

158,43 €

Höchstbeitrag für Selbständige (Höchstbemessungsgrundlage 4.987,50 Euro)

728,18 €

698,25 €


Zusätzlich zum allgemeinen bzw. ermäßigten Beitrag kommt noch der Zusatzbeitrag hinzu. Dabei handelt es sich um einen krankenkassen-individuellen Beitrag. Er wird von jeder Krankenkasse entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen festgelegt. Der „amtlich ermittelte“ durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt in diesem Jahr bei 1,6 Prozent.

Freiberufler und Selbständige sind „Selbstzahler“. Das heißt: die Beiträge werden von ihnen unmittelbar und selbst an die Krankenkassen abgeführt. Im Unterschied zu Arbeitnehmern gibt es hier auch keinen Arbeitgeberbeitrag. Die Beiträge sind stets zu 100 Prozent selbst zu tragen.
 

Besonderheiten im Rahmen der Künstlersozialversicherung

Eine Besonderheit gilt für Selbständige und Freiberufler, die den Regelungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes unterliegen. Diese „künstlerischen“ Berufe (Schriftsteller, freie Journalisten, Musiker usw.) sind sozialversicherungsrechtlich ähnlich gestellt wie Arbeitnehmer. „Arbeitgeberbeiträge“ werden hier über die Künstlersozialkasse abgeführt und beitragspflichtig ist das nur mit der künstlerischen Arbeit erzielte Einkommen.
 

Private Krankenversicherung oft günstiger und leistungsstärker

Klammert man die „Künstler“ aus, ist gerade für gut verdienende Selbständige und Freiberufler die private Krankenversicherung oft die preiswertere und zudem noch leistungsstärkere Alternative. Denn hier orientieren sich die Beiträge nicht am Einkommen, sondern an den versicherten Leistungen. Wer sich einmal für die „Private“ entschieden hat, kommt allerdings später nur schwer in die GKV zurück. Im Prinzip ist das nur möglich, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2023: 66.600 Euro bzw. 5.550 Euro monatlich) aufgenommen wird. Jenseits der 55 ist ein Wechsel faktisch nicht mehr möglich.

 


 

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