In Deutschland besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht mit Blick auf die Krankenversicherung, wobei das duale System mit gesetzlichen und privaten Kassen gerade für Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer attraktive Handlungsoptionen eröffnet. Vom Gesetz her ist ferner klar geregelt, wer sich in welcher Form krankenversichern darf. Beamte, Studenten, Freiberufler und Selbstständige können sich unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte privat versichern. Angestellte und Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten (2015 sind es 54.900 Euro brutto), können wahlweise in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert werden oder aber zu einem privaten Anbieter wechseln. Hier zeigt sich schon, dass Selbstständige in puncto Gehalt nicht ständig eine Grenze beachten müssen, sodass in der PKV eine gewisse Planungssicherheit besteht. Dass private Krankenversicherungen schnellere und bessere medizinische Leistungen zugänglich machen, belegt auch eindrucksvoll die Tatsache, dass 95 % ihrer Versicherten zufrieden sind. Im Folgenden sollen weitere Vorteile und Möglichkeiten für Selbstständige in der PKV praxisorientiert beleuchtet werden.
Grundsätzliches Hintergrundwissen: Wie werden die Beiträge berechnet?
Aus der Beitragsberechnung lassen sich direkt die Vorteile ersehen, die sich für Selbstständige in der privaten Form der Krankenversicherung ergeben: In der gesetzlichen Variante werden die Beiträge nach dem Einkommen bemessen, in der privaten jedoch nach einem individuellen Risiko. Auch wenn Selbstständige zu Beginn der Existenzgründung noch nicht viel verdienen, zahlen sie in der GKV oft sofort hohe Beiträge jenseits von 300 Euro im Monat. Je nach Höhe des späteren Einkommens steigt der Monatsbeitrag bis zur Höhe der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, also deutlich über 500 Euro im Monat. Ganz anders sieht es hier in der PKV aus: Das Alter sowie der Gesundheitszustand beim Eintritt in die Versicherung sind wesentliche Faktoren für die Höhe der Beiträge. Sofern keine gravierenden Vorerkrankungen im Zuge einer Gesundheitsprüfung offenbar werden, können mit einem individuell zugeschnittenen Tarif die Beiträge oftmals deutlich niedriger gehalten werden als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung bietet deutlich mehr Kostenflexibilität
Insgesamt erlangen Selbstständige in der PKV mehr Flexibilität, denn die Beiträge können höchst individuell angepasst werden, wohingegen das System der GKV sehr starr ist. Ein Basistarif etwa ermöglicht eine optimale Grundversorgung zu exzellenten Konditionen, wobei zu einem späteren Zeitpunkt weitere Leistungen hinzugenommen werden können. Junge und gesunde Freiberufler können sich in der privaten Krankenversicherung schon für unter 200 Euro im Monat versichern lassen, was in der GKV nicht ohne weiteres möglich ist. Zwar kann ein Antrag auf eine Beitragssenkung gestellt werden (für Selbstständige mit geringem Einkommen), die monatlichen Kosten liegen dann aber auch schon über 200 Euro. Alleine die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (auch für Personen ohne eigenes Einkommen) liegt aktuell inklusive Pflegeversicherung bei etwa 165 Euro monatlich. Diese Zahlen belegen, dass die private Krankenversicherung in puncto Kosten eine attraktive Alternative für Selbstständige darstellt. Apropos Kostenflexibilität und Planungssicherheit: Auch hier zeigt sich die private Form der Krankenversicherung von einer vorteilhaften Seite, denn ein Teil der Monatsbeiträge wird für Altersrückstellungen verwendet. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die Beiträge im Alter moderat entwickeln, sodass zu einem späteren Zeitpunkt nicht mit einer Kostenexplosion buchstäblich zu rechnen ist. Wer zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Wechsel in eine andere PKV liebäugelt, kann in der Regel diese Rückstellungen zu einem sehr großen Teil mitnehmen.
Welche Form der Krankenversicherung kommt für mich in Frage?
Seriöserweise kann diese Frage immer nur individuell mit Blick auf die eigenen Lebensumstände und die Zukunftsplanung beantwortet werden. Aufgrund der angeführten unterschiedlichen Form der Beitragsberechnung ist die private Krankenversicherung grundsätzlich für Studenten und junge sowie gesunde Selbstständige (Existenzgründer) eine attraktive Option, zumal sich die Kosten durch eine gesunde Lebensweise aktiv senken lassen: Wer beispielsweise über einen längeren Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nimmt, erhält von vielen Anbietern einen Teil der Beiträge zurück. Im Krankheitsfall kann sicher jeder privat Versicherte auf eine exzellente medizinische Fachversorgung verlassen. Je nach Gesundheitszustand kann ein Tarif in der PKV exakt auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten werden: Vom Basistarif bis hin zum erweiterten Leistungsspektrum ist also alles möglich, wobei in der gesetzlichen Krankenkasse ganz klar definiert ist, was übernommen wird und was nicht. Häufige Zuzahlungen und immer mehr kostenpflichtige IGEL-Leistungen bei Ärzten machen jedem gesetzlich Versicherten seit Jahren schon deutlich, dass das Leistungsspektrum immer weiter zurückgeht. Dies erklärt auch, warum es in Deutschland über 24 Mio. Policen an privaten Krankenzusatzversicherungen gibt: Auf diese Weise können gesetzlich Versicherte ihren Schutz für die Gesundheit gezielt ausbauen und so z.B. im Krankenhaus in einem Einzelzimmer eine intensive Betreuung durch den Chefarzt genießen. Die Möglichkeit der individuellen Prämienberechnung in der PKV (unabhängig von den erzielten Einkünften) ist mit Sicherheit einer der größten Vorteile dieser Art der Krankenversicherung. Und durch spätere Anpassungen können die Kosten bzw. das Leistungsspektrum immer wieder genau auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten werden. Jedenfalls müssen privat Krankenversicherte bei steigendem Einkommen nicht mit ebenfalls steigenden Beiträgen rechnen. Ein eventueller späterer Wechsel in die GKV ist z.B. problemlos möglich, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird, die unterhalb der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. In diesem Fall liegt rein formal gar nicht die Voraussetzung vor, um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden.
Für den Krankheitsfall vorsorgen: Besonderheiten bei der Krankenversicherung für Selbstständige
Freiberufler und Selbstständige müssen aufgrund ihres Status nicht in die Sozialversicherungskassen einzahlen. Daher erhalten sie im Krankheitsfall aber auch keinen Lohn, falls sie über einen längeren Zeitraum nicht arbeiten können und somit keine Gewinne erzielen. Daher sollte beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung darauf geachtet werden, dass das Krankentagegeld mit versichert ist. Die Höhe lässt sich an einen individuellen Bedarf anpassen. Auf diese Weise lässt sich quasi die Arbeitskraft als Einnahmebasis kurzzeitig versichern. Im Falle einer Erkrankung reicht ein ärztliches Attest aus, um in den Genuss des Krankentagegeldes zu kommen, dass mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Angestellte vergleichbar ist. Zwar entstehen hierfür höhere Kosten, aber im Ernstfall sind Versicherte auf diese Weise auf der finanziell sicheren Seite. Darüber hinaus sollte sich jeder damit beschäftigen, ob auch die Folgen einer möglichen Arbeitsunfähigkeit abgesichert werden. Generell gilt: Je früher damit begonnen wird, desto geringer sind die Kosten. In der Regel wählen Selbstständige das Krankentagegeld in einer Höhe, die den durchschnittlichen Einnahmen in etwa entspricht. Auch der Zeitpunkt der Zahlung lässt sich in der Regel wählen, wobei natürlich die persönliche Liquiditätssituation auch eine Rolle spielt. Eine Hilfe bei der Berechnung kann es auch sein, die laufenden Kosten bzw. Verbindlichkeiten heranzuziehen, die als Minimum zu decken sind. Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Formen der Krankenversicherung ist, dass es in der PKV keine Möglichkeit der Familienversicherung gibt. Je nach Alter und Familienplanung sollte dieser Faktor also mit bedacht werden, wobei für Studenten und junge Existenzgründer dieser Aspekt zunächst noch nicht ausschlaggebend sein sollte.
Eine optimale Gesundheitslösung nach Bedarf: Der maßgeschneiderte Privattarif
Insgesamt erweist sich die private Krankenversicherung als attraktive und meistens sogar günstigere Form der Gesundheitsversorgung, da die Beiträge sich nach dem Alter und Gesundheitszustand berechnen (Risikoprinzip). Wer dementsprechend auf eine gesunde Lebensweise achtet und nur die Leistungen wählt, die er tatsächlich braucht, kann bares Geld sparen und sich im Ernstfall auf eine hervorragende und flächendeckende Gesundheitsversorgung verlassen. Während im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung genau vorgeschrieben ist, was zu tun ist bzw. gezahlt wird, können Ärzte im Rahmen der privaten Versicherung aus einer breiten Fülle modernster Methoden und Verfahren wählen. Durch die direkte Abrechnung mit den Patienten herrscht darüber hinaus mehr Transparenz und Offenheit. Online sind mit wenigen Klicks Tarife von privaten Anbietern vergleichbar: In diesem Kontext zeigt sich sehr schnell, wie sehr sich die Kosten selbst gestalten lassen, ganz im Gegensatz zum starren System der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die wichtigsten Vorteile der privaten Krankenversicherung für Selbstständige in der Übersicht
- die individuellen Beiträge berechnen sich nach Alter und Gesundheit, nicht nach dem Einkommen
- höhere Einnahmen/Gewinne führen somit nicht zu steigenden Beiträgen
- ein Basistarif ermöglicht für junge und gesunde Selbstständige eine günstige Gesundheitsversorgung in hoher Qualität
- flexibel bleiben: der Versicherungsschutz kann individuell zusammengestellt und später angepasst werden
- freie Wahl des Arztes, Zugang zu modernsten Behandlungsmethoden
- gesunde Lebensführung: Möglichkeit der Rückerstattung von Beiträgen
- nachhaltig versichert: Rückstellungen für das Alter halten die Beiträge in einem moderaten Rahmen
- gerade im Bereich der teuren Zahnersatzbehandlung leisten private Anbieter je nach Tarif hohe Erstattungen
- Selbstständige auf Reisen: ein weltweiter Schutz kann je nach Tarif gewählt werden
- im Falle der Wiederaufnahme einer abhängigen Beschäftigung ist der Wechsel zurück in die GKV möglich (man beachte die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze)