PKV: Beitrag vorauszahlen und Steuern sparen

Normalerweise käme wohl kaum jemand auf die Idee, Beiträge für eine Versicherung freiwillig Jahre im Voraus zu zahlen. Für Versicherte mit einer privaten Krankenvollversicherung kann das aber unter bestimmten Umständen sinnvoll sein. Denn damit lassen sich ggf. Steuern sparen. Möglich machen das einige besondere steuerliche Regelungen.

Seit dem 1.1.2010 sind die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in der Einkommensteuererklärung in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Außerdem dürfen im Voraus geleistete Beiträge zur Basisabsicherung bereits im Jahr der Zahlung steuerlich abgesetzt werden, soweit sie das Dreifache der für das Zahlungsjahr zu entrichtenden Beiträge nicht übersteigen. Möglich macht das eine entsprechende Regelung in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG.
 

Vorauszahlungen sind steuerlich kein Nullsummenspiel

Was auf den ersten Blick wie ein Nullsummenspiel aussieht - höheren Vorsorgeaufwendungen durch vorgezogene Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung im Zahlungsjahr stehen entsprechende niedrigere Vorsorgeaufwendungen in den Folgejahren ohne Beitragszahlung gegenüber -, entpuppt sich auf den zweiten Blick als ein mögliches Steuersparmodell. Verantwortlich dafür sind die geltenden Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von sonstigen Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer.

Angestellte dürfen jährlich maximal 1.900 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 3.800 Euro. Für Selbständige gilt eine Höchstgrenze von 2.800 Euro. Die Höchstgrenze findet für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen Anwendung - zum Beispiel für Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Die Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind dabei auch dann ansetzbar, wenn sie die Höchstgrenze überschreiten.
 

Spielräume für den Sonderausgabenabzug freischaufeln

Das ist häufig der Fall - allerdings ist dann bereits das Potential für die Ansetzung sonstiger Vorsorgeaufwendungen durch Beiträge zur Basisabsicherung voll ausgeschöpft. Für die Geltendmachung weiterer sonstiger Vorsorgeaufwendungen bleibt so kein Spielraum mehr übrig. Solche Aufwendungen werden daher steuerlich nicht berücksichtigt. Durch das Vorziehen der Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung können wieder Spielräume für den Sonderausgabenabzug in den drei Folgejahren „freigeschaufelt“ werden. Daraus resultiert im Wesentlichen der Steuerspareffekt. Das funktioniert nur auf Dreijahressicht - wegen der Begrenzung der steuerlich anerkannten Vorauszahlung auf das Dreifache eines Jahresbeitrags.

Von dieser Steuersparmöglichkeit können vor allem Selbständige und Beamte mit einer privaten Krankenvollversicherung profitieren. Voraussetzung ist, dass sie in nennenswertem Umfang über sonstige Vorsorgeaufwendungen verfügen und dass die Höchstbeträge durch die Beiträge zur Basisabsicherung bereits ausgeschöpft würden.

Bei Angestellten müssen die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse vom steuerlich anzusetzenden Betrag abgezogen werden. Für gesetzlich Versicherte ist das Modell nicht nutzbar, weil hier die Krankenkassenbeiträge vom Arbeitgeber abgeführt werden.
 

Mögliche Steuerersparnis hängt vom konkreten Einzelfall ab

Zu beachten ist, dass die Vorauszahlungsregelung nur für Beiträge zur Basisabsicherung gilt. Das sind im Schnitt etwa 80 Prozent der tatsächlich zu zahlenden Beiträge - je nach abgedecktem Leistungsniveau beim Versicherungsschutz. Die Höhe des Steuerspareffekts hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nur auf den jeweiligen Einzelfall bezogen exakt angegeben werden. Neben der tatsächlichen Höhe der sonstigen Vorsorgeaufwendungen kommt es u.a. auf den persönlichen Steuersatz, die Zusammensetzung der Krankenversicherungsbeiträge und die steuerliche Veranlagungsart an. Steuerersparnisse von mehreren tausend Euro sind durchaus möglich. Ein Steuerberater kann bei der exakten Berechnung helfen und die günstigste Gestaltung empfehlen.