Das so genannte Krankenhaustagegeld ist eine versicherungstechnische Zusatzleistung, die nur über eine private Zusatzpolice abgesichert werden kann. In Standardtarifen der PKV sowie in der gesetzlichen Versicherungsvariante ist das Krankenhaustagegeld grundsätzlich nicht inbegriffen. Es wird ab dem 1. Tag der stationären Aufnahme im Krankenhaus bezahlt, wobei es mindestens zu einer Übernachtung kommen muss. Es wird in einer vertraglich vereinbarten Höhe für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Krankenhäuser erheben pro Tag eine pauschale Zuzahlung in Höhe von derzeit 10 Euro, wobei diese Art der Zuzahlung auf maximal 28 Tage und somit 280 Euro im Jahr vom Gesetzgeber her begrenzt ist. Hier zeigt sich also, dass eine Zusatzpolice für das Krankenhaustagegeld nicht unbedingt nötig ist, da ein maximales Risiko von 280 Euro abgesichert wird.
Wofür wird das Krankenhaustagegeld verwendet?
Obwohl eine Zusatzpolice in puncto Krankenhaustagegeld nicht unbedingt nötig erscheint, verwenden es viele privat Versicherte neben dem wichtigeren Krankentagegeld, um etwaige Zusatzkosten zu decken, die je nach gewähltem Tarifumfang durch den Krankenhausaufenthalt entstehen können. Im Lebensalltag können die Zahlungen des Krankenhaustagegeldes etwa dazu benutzt werden, um eine notwendig werdende Kinderbetreuung zu finanzieren. Im Gegensatz zum Krankentagegeld, das natürlich auch außerhalb eines Krankenhauses quasi als Verdienstausgleich gezahlt wird, ist die Auszahlung des Krankenhaustagegeldes strikt an eine stationäre Aufnahme und Behandlung gebunden. Je nach Alter sind die Kosten für eine Absicherung in puncto Krankentagegeld eher gering. Typisch für die private Krankenversicherung ist, dass eine individuelle Anpassung der Beiträge möglich ist, sodass eine hohe Nutzen- und Kosteneffizienz erreicht werden kann. Generell steht die Option der Krankentagegeld-Versicherung auch gesetzlich Versicherten zu, die unter Umständen nicht 280 Euro im Jahr aufbringen wollen oder können. Gerade für chronisch Kranke mit häufigen Krankenhausaufenthalten kann eine solche Zusatzpolice sehr sinnvoll sein. Für junge und gesunde Menschen allerdings ist diese Art der Zusatzversicherung weniger sinnvoll. Für privat Krankenversicherte ist das Krankentagegeld ohnehin wichtiger, um im Krankheitsfall die wegbrechenden Einnahmen zu kompensieren.
Flexibles Gesundheitsplus:
Mit wichtigen Zusatzbausteinen optimal in der PKV abgesichert
In der privaten Krankenversicherung genießen Kunden jenseits von preisbewussten Basistarifen mit hochwertiger Gesundheitsversorgung die Möglichkeit, den Gesundheitsschutz durch Zusatzbausteine optimal an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Somit lässt sich auch der Beitrag individuell zu jeder Zeit anpassen, um im Krankheitsfalle perfekt versorgt zu sein oder in schlechteren Zeiten die Kosten zu senken. Wichtiger als das Krankenhaustagegeld ist für Selbstständige aber auf jeden Fall das Krankentagegeld, das mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Angestellte vergleichbar ist. Erkrankt ein Selbstständiger (ggf. über einen längeren Zeitraum) und kann so seiner Tätigkeit nicht nachgehen, so fallen die Einnahmen weg. In diesem Fall greift der Zusatzbaustein Krankentagegeld, der einen Großteil der Einnahmen kompensieren kann. An diesem wichtigen Baustein sollte nicht gespart werden, da er im Krankheitsfalle bares Geld wert ist und somit Planungssicherheit verleiht. Zwar entstehen jeden Monat Mehrkosten, diese lassen sich aber ganz gezielt individuell anpassen, je nachdem, welche Summe in puncto Krankentagegeld versichert werden soll.
Krankentagegeld: individuell regelbarer Schutz im Krankheitsfall für privat Versicherte
Während das Krankenhaustagegeld eher eine optionale Zusatzversicherung darstellt, ist der Baustein Krankentagegeld als ‚Verdienstausfallversicherung‘ nahezu unverzichtbar. Die entstehenden und anpassbaren monatlichen Mehrkosten bieten einen wichtigen Schutz vor Einkommensausfällen. Wichtig zu wissen ist, dass es in der PKV und auch in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung nicht automatisch zu Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall kommt, hier ist eine Zusatzabsicherung durch das Krankentagegeld von Nöten. Wird eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestiert, so wird ab einem bestimmten Tag eine vorher vertraglich vereinbarte Summe gezahlt. Hier zeigt sich ganz konkret der Unterschied zum Krankenhaustagegeld, das ja im Grunde ‚nur‘ etwaige Zusatzkosten für den Krankenhausaufenthalt deckt, keineswegs aber die nötigen Ausgaben zum Lebensunterhalt. Um im Krankheitsfall optimal abgesichert zu sein, sollte der individuelle Bedarf vorher genau festgelegt werden. In der Regel sollte das Krankentagegeld so berechnet werden, dass alle laufenden Kosten problemlos bedient werden können. Wer sich den durchschnittlichen Verdienst voll erstatten lassen möchte, muss zwangsläufig etwas tiefer in die Tasche greifen. Es gibt Tarife, in den das Krankentagegeld erst ab dem 42. Tag der Krankheit ausgezahlt wird, so wie es im Falle eines Angestelltenverhältnisses auch üblich ist (Stichwort Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Aber natürlich können sich privat Versicherte auch dahingehend besser absichern lassen, dass sie schon früher Ersatzleistungen erhalten (so z.B. ab dem 4. Tag der Krankheit). Insofern ergeben sich auch hier individuelle Handlungsspielräume, um die Kosten gezielt zu beeinflussen und im Krankheitsfall finanziell auf der sicheren Seite zu sein.
Fazit: Krankenhaustagegeld ist optional möglich, das Krankentagegeld jedoch ein Muss für privat versicherte Selbstständige
Die Ausführungen dürften verdeutlich haben, dass das Krankenhaustagegeld nur eine optionale Police ist, um etwaige Mehrkosten bei einem Krankenhausaufenthalt abzufedern, was gleichermaßen für gesetzlich und privat versicherte Kunden gibt. Die Beiträge und die gezahlten Summen sind eher gering, sodass diese Police nicht grundlegend empfohlen werden kann. Für chronisch kranke Menschen jedoch mit häufigen stationären Krankenhausaufenthalten kann sich eine solche Zusatzpolice durchaus lohnen. Ein absolutes Muss zum gewählten Basistarif in der PKV ist das Krankentagegeld, das Selbstständigen ab einem wählbaren Tag in einer vereinbarten Höhe die wegfallenden Einnahmen zum Teil kompensiert. Wer eine private Krankenversicherung abschließen möchte, ist gut beraten, diesen Zusatzbaustein individuell an die eigene Lebenssituation anpassen zu lassen.
Wissenswertes zum Krankenhaustagegeld in der kompakten Übersicht:
- Krankenhaustagegeld es wird für stationäre Krankenhausaufenthalte gezahlt und federt Zusatzkosten ab (gesetzlich Versicherte zahlen bis zu 280 Euro im Jahr an Eigenleistung)
- dieser Zusatzbaustein kann von gesetzlich und privat Versicherten abgeschlossen werden
- die Monatsbeiträge und geleisteten Zahlungen sind eher gering, was den optionalen Charakter dieser Versicherungspolice unterstreicht
- chronisch Kranke mit häufigen Krankenhausaufenthalten können von dieser Police nachhaltig profitieren
- das Krankentagegeld ist dagegen für Selbstständige als ‚Verdienstausfall-Versicherung‘ ein unverzichtbarer Zusatzbaustein
- der Zusatzbaustein ‚Krankentagegeld‘ kann individuell an die eigenen Wünsche angepasst werden, so auch der Beginn der Auszahlung je nach vorgesehenen Optionen des Anbieters
Tipp: Zuerst an das Wesentliche denken
Als gesetzlich Versicherter sollten Sie zuallererst eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Denn mit dieser erlangen Sie gegen geringe Monatsbeiträge den Status eines Privatpatienten im Krankenhaus. Kennzeichnend für die Krankenhauszusatzversicherung sind im Wesentlichen folgende Leistungen:
- Unterbringung wahlweise im Ein- oder Zweibettzimmer auf der Privatstation
- Behandlung / Operation durch den Oberarzt bzw Chefarzt
- freie Krankenhauswahl
- Inanspruchnahme von Privatkliniken (hilfreich z.B. in Krankheits-Spezialfällen)
Die Krankenhaustagegeldversicherung oder auch ein Krankentagegeld kann im Rahmen einer Zusatzversicherung ebenfalls mit beantragt werden.