Es gibt viele gute Gründe, in die PKV zu wechseln - ein oft höheres Leistungsniveau als bei den gesetzlichen Krankenkassen, häufig niedrigere Beiträge und der Status als Privatpatient. Wer jung und gesund ist, für den stellt der Wechsel kein Problem dar, sofern die Voraussetzungen für die Privatversicherung erfüllt sind. Schwieriger wird es bei Vorerkrankungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich Vorerkrankungen in der PKV auswirken und was beim Versicherungswechsel zu beachten ist. Dabei wird auf die private Krankenvollversicherung abgestellt.
Wie wirken sich Vorerkrankungen in der PKV aus?
Vorerkrankungen werden vom Versicherer bei der Entscheidung über die Annahme des Versicherungsantrags und bei der Prämienkalkulation berücksichtigt. Schwerwiegende Vorerkrankungen führen zur Ablehnung des Antrags oder zu Leistungsausschlüssen, leichtere Vorerkrankungen werden mit Risikozuschlägen „bepreist“. Die Handhabung sieht bei jedem Versicherer etwas anders aus, das betrifft auch die Krankheitseinstufung.
Bei Vorerkrankungen wie Krebs, Epilepsie, Multiple Sklerose, Asthma, AIDS, Alzheimer, Parkinson, gravierenden Herz-Kreislauf-Problemen aber auch bei psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen (Drogen, Alkohol) werden Anträge in der Regel abgelehnt. Erkrankungen wie Bluthochdruck, Allergien, Diabetes, Übergewicht oder Rückenprobleme führen dagegen oft zu Risikozuschlägen. Bei Leistungsausschlüssen gilt der Versicherungsschutz nicht für die Leistungsfelder, in denen die jeweilige Vorerkrankung besteht. Ansonsten findet die Versicherung zu sonst üblichen Bedingungen statt.
Wann und wo müssen Vorerkrankungen angegeben werden?
Vorerkrankungen werden bei den Gesundheitsfragenim Rahmen der Antragstellung für den Versicherungsschutz erfasst. Die sogenannte Gesundheitsprüfungist essentieller Bestandteil jedes Antrags. Dazu ist ein mehr oder weniger ausführlicher Fragenkatalog zu beantworten. Meist beziehen sich die Angaben auf die letzten fünf bis zehn Jahre . Üblicher Bestandteil des Antrags ist eine Erklärung zur ärztlichen Schweigepflichtentbindung . Die Versicherung kann dann die Angaben auf Basis der ärztlichen Auskünfte nachprüfen. Die Entbindung von der Schweigepflicht ist zwar nicht zwingend, eine Verweigerung wirkt sich aber in der Regel ungünstig auf den Versicherungsschutz aus.
Welche Konsequenzen drohen beim Verschweigen von Vorerkrankungen?
Falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen stellen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Sie können erhebliche Konsequenzen für den Versicherungsschutz besitzen - welche, hängt von der Schwere des Verstoßes ab.
- Bei Vorsatzkann der Versicherer nachträglich vom Vertrag zurücktreten und ist im Kontext der Falschangaben nicht in der Leistungspflicht.
- Das gilt auch bei grober Fahrlässigkeit, wenn der Versicherungsantrag in Kenntnis der Vorerkrankung abgelehnt worden wäre. Wäre der Vertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen worden, ist nachträglich ein Leistungsausschluss oder Risikozuschlag möglich.
- Bei leichter Fahrlässigkeit darf der Versicherer den Vertrag mit Monatsfrist kündigen, alternativ ist ebenfalls ein nachträglicher Leistungsausschluss oder Risikozuschlag möglich.
Wie sinnvoll ist ein PKV-Wechsel bei Vorerkrankungen?
Der Wechsel von der GKV in die PKV ist unabhängig vom Gesundheitszustand stets eine Grundsatzentscheidung. Dabei gilt: auch wenn gesundheitliche Vorbelastungen bestehen, kann sich der Wechsel in die PKV noch rechnen. Dabei kommt es aber auf die Schwere der Vorerkrankung an. Ob der Wechsel möglich ist und inwieweit er sich lohnt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Ein Wechsel von einem PKV-Anbieter zu einem anderen PKV-Versicherer ist schon bei gesunden Versicherten in vielen Fällen ungünstig, wenn das Versicherungsverhältnis länger besteht. Gründe: die Altersrückstellungen können nur dem Basistarif entsprechend mitgenommen werden und die neue Versicherung wird oft alleine wegen des höheren Eintrittsalters teurer. Kommen noch Vorerkrankungen hinzu, wird der neue Tarif noch kostspieliger. Eine gute Alternative dazu bietet häufig der Wechsel in einen günstigeren Tarif beim bisherigen Anbieter.
Was gilt bezüglich Vorerkrankungen beim Tarifwechsel nach § 204 VVG?
Versicherte haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf den Wechsel in einen günstigeren Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz bei ihrem bisherigen Versicherer. Rechtsgrundlage ist § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) . Die bis dahin erworbenen Rechte bleiben bestehen und die Altersrückstellungen können in voller Höhe in den neuen Tarif mitgenommen werden.
Eine erneute Gesundheitsprüfung findet in diesem Fall nicht statt und der Versicherer darf den Antrag nicht wegen Vorerkrankungen ablehnen oder dafür Risikozuschläge verlangen. Nur wenn der neue Tarif Mehrleistungen bietet, ist für diesen Teil eine Gesundheitsprüfung zulässig. Bei relevanten Vorerkrankungen darf der Versicherer dann für diese Mehrleistungen einen Leistungsausschluss vorsehen oder einen Risikozuschlag verlangen.
Was bedeutet die Öffnungsaktion für Beamte?
Die Öffnungsaktion ist ein Angebot der PKV-Branche für Beamte am Beginn der Beamtenlaufbahn . Die an der Aktion teilnehmenden Versicherer garantieren in den ersten sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung die Aufnahme in privaten Krankenversicherungsschutz trotz bestehender gravierender Vorerkrankungen oder Behinderungen. Der Wechsel von der GKV in die PKV bleibt so trotzdem attraktiv, zumal nur der nicht durch die Beihilfe abgedeckte Teil zu versichern ist.
Die Aufnahmegarantie gilt unabhängig von Alter und Gesundheitszustand . Auf Leistungsausschlüsse wird verzichtet und Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt. Auch Familienangehörigesind in die Öffnungsaktion einbezogen. An der Öffnungsaktion nehmen derzeit 16 PKV-Anbieter teil, darunter alle großen Krankenversicherer. Mehr Infos zum Thema gibt’s hier .
Basistarif - PKV-Tarif ohne Risikozuschlag und Leistungsausschlüsse
Der Basistarif ist ein Tarif, den jeder private Krankenversicherer anbieten muss und der Leistungen ähnlich denen der gesetzlichen Krankenkassen vorsieht. Der Basistarif ist branchenweit einheitlich und es besteht für die Versicherer Annahmezwang. Das heißt, ein Antrag darf nicht wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden. Auch eine Berechnung von Risikozuschlägen ist nicht zulässig. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag) nicht überschreiten.
Der Basistarif ist eine Notlösung für Privatversicherte, die sich die Beiträge im bisherigen Tarif nicht mehr leisten können. Ein Wechsel in den Basistarif - ob beim bisherigen oder bei einem anderen Versicherer - ist jederzeit möglich, sollte aber nur in Betracht kommen, wenn es keine Alternativen gibt, da er in der Regel mit einem deutlichen Leistungsverzicht verbunden ist.
Mit anonymer Anfrage den Markt testen
Vorerkrankungen können, müssen aber kein Hinderungsgrund für einen guten PKV-Schutz sein. Selbst wenn ein Versicherer den Antrag ablehnt, bedeutet das noch nicht zwingend das „Aus“ für den Versicherungswunsch. Denn jeder Versicherer handhabt Vorerkrankungen etwas anders. Wie sich Vorerkrankungen auf den Versicherungsschutz auswirken würden, lässt sich am besten mit einer anonymen Risikovoranfrage über einen guten Versicherungsberater feststellen. Damit ist sichergestellt, dass die „Risikodaten“ nicht zentral erfasst werden und das Angebot negativ beeinflussen können.
finanzen.de AG
Schlesische Str. 29-30, 10997 Berlin
Telefon: 030 31986 1910 | E-Mail: kontakt @finanzen.de