Für Beamte (konkret Landesbeamte, Bundesbeamte, Finanzbeamte, Kommunalbeamte, Polizeibeamte und weitere) ergibt sich mit Blick auf die private Krankenversicherung eine Besonderheit, denn diese Berufsgruppe ist beihilfeberechtigt. Für die Kosten der Krankenversicherung erhalten sie einen Zuschuss vom jeweiligen Dienstherrn, was übrigens auch für nicht berufstätige Familienangehörige gilt. Generell sind Beamte aus den genannten Gruppen von der Versicherungspflicht befreit, der Weg in die private Krankenversicherung steht ihnen also jederzeit offen. Zu beachten ist allerdings, dass die Beihilfe durch den Dienstherrn nicht die gesamten Kosten trägt, sondern in der Regel nur 50 % (für Ehepartner und Kinder sind es meistens 70 bzw. 80 %). Wer den Rest der Kosten nicht aus der eigenen Tasche zahlen will, ist mit einem Beihilfeergänzungstarif einer privaten Krankenversicherung bestens beraten. Solche speziellen Prozentualtarife sind perfekt auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten, sodass sämtliche Kostenrisiken mit Blick auf die Gesundheitsversorgung gezielt ausgeschlossen werden können.
Was Beamte in diesem Beitrag über die Beihilfe und empfehlenswerte Beihilfeergänzungstarife in der PKV erfahren
Beamte und Beamtenanwärter erfahren in diesem Beitrag, warum die private Krankenversicherung mit ihren maßgeschneiderten Beihilfetarifen eine erstklassige Option für die eigene Gesundheit ist. Neben den Gründen, die für den Abschluss einer solchen Versicherungspolice sprechen, sollen im Folgenden auch praktische Hinweise und Tipps gegeben werden. Abgerundet werden die Betrachtungen durch ein handlungsorientiertes Fazit und eine kompakte Auflistung der wichtigsten Aspekte zu diesem Thema.
Grundlegendes Wissen zur Beihilfe und privaten Krankenversicherung für Beamte
Unter dem Begriff Beihilfe versteht man konkret eine eigenständige Krankenfürsorge aus dem Beamtenrecht, die der Tatsache der Versicherungsfreiheit von Beamten Rechnung tragen soll. Beamte können demnach jederzeit in die private Krankenversicherung eintreten, wobei der Dienstherr gemäß dem Konzept der Beihilfe gegenüber den Beamten und dessen Familie eine soziale Verantwortung trägt: Konkret muss er sich an den Kosten für Krankheit, Pflege und auch die Geburt beteiligen. Dem Wesen nach ist die Beihilfe für Beamte also eine ergänzende Hilfeleistung jenseits der Bezüge. Die gesetzliche Grundlage bildet die Bundesbeihilfeverordnung (kurz BBhV), wobei in Kapitel 2 bzw. 3 die Aufwendungen für Krankheits- und Pflegefälle erläutert werden. Grundsätzlich muss aber beachtet werden, dass die Regelungen in den Bundesländern abweichen, sodass keine allgemeingültigen Aussagen zulässig sind. Beamte bzw. Anwärter sollten sich über die aktuellen Bedingungen in ihrem Bundesland gezielt informieren. Die Höhe der individuellen Beihilfe regelt sich nach den Rechtsverordnungen und Dienstvorschriften des jeweiligen Bundeslandes. Man kann also zusammenfassen, dass Beihilfe für Beamten eine staatlich organisierte Bezuschussung für die Krankenversicherung ist. Dienstherren tragen eine Fürsorgepflicht, der zufolge sie sich an den Krankheitskosten beteiligen müssen. Trotz aller regionalen Unterschiede aber kann gesagt werden, dass der Dienstherr niemals 100 % der entstehenden Kosten für die Gesundheitskosten trägt. Dies zeigt die finanzielle Notwendigkeit, einen privaten Beihilfeergänzungstarif in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Restrisiken kosteneffizient zu miniminieren.
Welche Gruppen gehören zum Kreise der Beihilfeberechtigten?
- Bundesbeamte, Landesbeamte
- Finanzbeamte
- Richter
- Beamte im Ruhestand
- Hinterbliebene und Kinder der genannten Beamtengruppen
- Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen (Praktikanten in Schule und Verwaltung als Beispiele)
Versicherungslücken vermeiden: Der Unterschied zwischen Beihilfe und freie Heilfürsorge
Zu beachten ist aber, dass für bestimmte Berufsgruppen andere Regelungen gelten. Für Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte, beamtete Feuerwehrleute, Grenzschutzbeamte und Polizisten gilt die ‚freie Heilfürsorge‘, die jedoch vom Grundprinzip her eng an die Beihilfe angelehnt ist. Hintergrund ist, dass bei diesen Gruppen ein höheres Berufsrisiko besteht, das mit größeren Gefahren verbunden ist. In diesem Rahmen übernimmt der Dienstherr im Sinne der Heilfürsorge in der Regel 100 % der anfallenden Gesundheitskosten. Vom Gesetz her soll so verhindert werden, dass dieser Personengruppe alleine aufgrund ihrer Tätigkeit hohe Versicherungstarife zugemutet werden. Trotzdem besteht auch mit Blick auf die freie Heilfürsorge Handlungsbedarf, denn die Regelungen gelten nur für Beamte im aktiven Dienst. Im Ruhestand greifen die Regelungen der Beihilfe, sodass sich wieder eine Kostenlücke ergibt, die möglichst frühzeitig durch einen privaten Beihilfeergänzungstarif geschlossen werden sollte. Und auch in der aktiven Zeit wird nur eine Regelversorgung sichergestellt: Wer also ein besonderes Implantat im Zahnbereich oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus wünscht, sollte über eine private Zusatzversicherung bzw. eine Restkostenversicherung nachdenken. Zudem ist zu beachten, dass die Angehörigen nur Beihilfe erhalten, hier werden also nicht 100 % der Kosten getragen. Insofern sollte auch mit Blick auf die Familie eine wegweisende Versicherungslösung gefunden werden.
Einige Zahlen zur Orientierung
Auch wenn die Regelungen in den Bundesländern abweichen, so sieht die Bundesbeihilfe eine grundsätzliche Kostenerstattung von 50 % für den Krankheitsfall vor (die Hälfte der Behandlungskosten müsste also ohne privaten Beihilfeergänzungstarif selber getragen werden). Auch Zahnersatz und Behandlungen im Ausland gehören übrigens zum Leistungsspektrum. Sofern mehr als ein Kind vorhanden ist, steigt das Niveau der Beihilfe auf 70 %. Kinder selbst erhalten in der Regel einen Beihilfesatz von 80 %, was auch für Waisen gilt. Für Ehegatten ist ein Beihilfesatz von 70 % vorgesehen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass ein zusätzlicher Versicherungsbedarf besteht, da die entstehenden Gesundheitskosten für keine Anspruchsgruppe zu 100 % gedeckt werden. Zudem sollte im Detail geprüft werden, ob sich die Beihilfe dem Leistungsspektrum der PKV angepasst hat. Da dies meistens nicht der Fall ist, können für bestimmte Kostenarten höhere Eigenanteile fällig werden. Gerade im Bereich des Zahnersatzes kann es sein, dass die Beihilfe keine Erstattungen vorsieht. Um sich vor hohen Kosten zu schützen, ist der Abschluss einer Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte empfehlenswert. Der große Vorteil zeigt sich darin, dass solche Tarife in der PKV für Beamte exakt auf den Versicherungsbedarf zugeschnitten sind: Es lassen sich also Lücken gezielt schließen, die für den Beamten selbst und auch seine Familie entstehen. Ein maßgeschneiderter Beihilfeergänzungstarif greift immer dann, wenn die Beihilfe nicht bzw. ‚nur‘ in ihrer prozentualen Höhe greift. Viele privaten Krankenversicherer bieten solche Prozentualtarife mittlerweile an, sodass im Einzelfall eine volle Kostenübernahme möglich ist. Solche Tarife sind meistens auch wesentlich günstiger als Volltarife, da sie ja nur Kostenlücken schließen. Trotzdem lassen sich Bausteine gezielt so wählen, dass in ausgewählten Gesundheitsbereichen eine kompromisslose Gesundheitsversorgung erster Klasse genossen werden kann.
Praxistipps: Anwartschaftsversicherungen können einen Status sichern
Bei der angesprochenen Beamtengruppe mit freier Heilfürsorge ergibt sich langfristig das Problem, dass die Versorgung nach dem aktiven Dienst auf das Niveau der Beihilfe gesenkt wird. Beamte, die Anspruch auf Heilfürsorge haben, können eine Anwartschaftsversicherung nutzen, um ihren Status zu bewahren. Nachdem die freie Heilfürsorge endet, kann die Anwartschaft wieder in eine so genannte Restkostenversicherung für Beihilfeempfänger umgewandelt werden. Auf diese Weise wird der Status in der PKV kostengünstig gewahrt und es ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig, wenn die Anwartschaft endet. Beamtenanwärter wollen bzw. sollten langfristig planen: Für diese Zielgruppe haben die privaten Krankenversicherer spezielle Anwärtertarife geschaffen. Solche Lösungen empfehlen sich insbesondere für die Zeit des Referendariats. Während der Ausbildung sind viele angehende Beamte nicht beihilfeberechtigt.
Vorteilhafte Tarife für Beamte in der PKV: der Beihilfeergänzungstarif und seine praktische Nutzung im Alltag
Ein Beihilfeergänzungstarif greift immer dann, wenn die Beihilfe ihren Kostenanteil von 50 bis 80 % leistet. Beamte, die sicherstellen möchten, dass etwaige Kostendifferenzen übernommen werden, sollten einen solchen Beihilfeergänzungstarif also unbedingt abschließen. Man bedenke, dass gerade im Bereich Zahnersatz bzw. Heilmittel schnell hohe vierstellige Kosten entstehen können, die in keiner Relation zu den Monatsbeiträgen stehen. Eine leistungsstarke Beihilfeergänzungsversicherung sorgt dafür, dass im Bereich Zahnersatz/-behandlung sowie Heilmittel erstklassige Leistungen ohne zusätzliche Kosten genossen werden können. Neben dem reinen Aspekt der Kostendeckung können Versicherte auch gezielt Schwerpunkte setzen, indem sie den einen oder anderen Baustein integrieren (etwa was den Aufenthalt im Krankenhaus betrifft). Wer die Leistungsstärke eines privaten Versicherungstarifes konkretisieren will, sollte sich über die Höhe der Erstattungen informieren. Private Versicherungstarife zahlen zum Teil bis zum 3,5-fachen der Gebührenverordnung. Beamte müssen ohnehin Belege für die ärztliche Versorgung einreichen: Dies sollte zuerst bei der Beihilfe und dann bei der zuständigen privaten Krankenversicherung geschehen, da so über den bestehenden Beihilfeergänzungstarif ist auftretende Differenz ausgeglichen werden kann.
Fazit und Ausblicke: Beihilfe und private Krankenversicherung für Beamte
Für Beamte, die beihilfeberechtigt sind oder auch die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen, ist die private Krankenversicherung die beste Form, um entstehende Kostenlücken zu decken und gleichzeitig eine hervorragende Gesundheitsversorgung zu nutzen. Dieser Beitrag hat aufgezeigt, dass im Rahmen der Beihilfe nie zu 100 % die entstehenden Gesundheitskosten gedeckt werden, sodass für Beamte (auch für solche in der freien Heilfürsorge) ein weiterer Versicherungsbedarf besteht. Private Beihilfeergänzungstarife (Prozentualtarife) sind die maßgeschneiderte Versicherungsantwort auf die spezielle Lebenssituation von Beamten, wobei auf Wunsch individuelle Schwerpunkte/Leistungen gewürdigt werden können. Zu beachten ist, dass sich Betroffene erst selber einen Überblick verschaffen sollten, da die Beihilfe in den Bundesländern nicht immer gleich geregelt ist, obwohl mit der Beihilfeverordnung eine einheitliche Bundesgrundlage gegeben ist. Wer das konkrete Leistungsniveau kennt, kann mit einem maßgeschneiderten Prozentualtarif (Beihilfeergänzungstarif) aufkommende Versicherungslücken kostengünstig schließen. Man beachte, dass ein solcher Tarif auch Leistungen über das Niveau der Beihilfe hinaus beinhalten kann: Man denke etwa an hochwertigen Zahnersatz oder besondere Leistungen im Rahmen von Krankenhausaufenthalten.
Übersichtliche Zusammenfassung: Beihilfe für Beamte und Prozentualtarife in der PKV
- der Begriff ‚Beihilfe‘ meint eine vom Staat eingerichtete Zuschussform zur Krankenversicherung für Beamte
- beihilfeberechtigt sind Bundesbeamte, Finanzbeamte, Richter, Beamte im Ruhestand, Hinterbliebene und Kinder der genannten Beamtengruppen
- die Beihilfe ersetzt niemals 100 % der anfallenden Gesundheitskosten (in der Regel zwischen 50 und 80 %), sodass ein privater Beihilfeergänzungstarif eine optimale und leistungsstarke Lösung ist
- wer sich über den Standard der Beihilfe/freien Heilfürsorge hinaus versichern möchte, sollte zur privaten Krankenversicherung greifen
- man beachte regionale Unterschiede: die Höhe der individuellen Beihilfe regelt sich nach den Rechtsverordnungen und Dienstvorschriften des jeweiligen Bundeslandes
- Beamte mit besonderem Berufsrisiko (Grenzschutzbeamte als Beispiel) erhalten ‚freie Heilfürsorge‘ (= 100 % Kostenerstattung), die allerdings nach dem aktiven Dienst auf Beihilfeniveau gesenkt wird => auch hier zeigt sich Handlungsbedarf (eine Anwartschaftsversicherung kann eine konkrete Lösung sein)
- für Beamtenanwärter bieten viele private Krankenversicherer spezielle Tarife an, bevor sich durch die Nutzung der Beihilfe ein Ergänzungstarif anbietet