Anonyme Risikovoranfrage vor PKV-Wechsel - das sollten Sie beachten

Individuelle Gegebenheiten wie das Alteroder Vorerkrankungen haben erheblichen Einfluss darauf, ob und zu welchen Konditionen privater Krankenversicherungsschutz möglich ist. Das gilt sowohl in der privaten Krankenvollversicherung als auch bei privaten Krankenzusatzversicherungen. Mit einer anonymen Risikovoranfrage lässt sich ohne Nachteile testen, zu welchen Bedingungen Versicherer zur Versicherung bereit sind. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zur Risikovoranfrage wissen müssen.
 

Welche Rolle spielen Vorerkrankungen beim PKV-Wechsel?

Für die Annahme eines Versicherungsantrags und die Festlegung des Beitrags ist in der PKV das individuelle Risiko ausschlaggebend. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen wird der Versicherungsantrag in der Regel abgelehnt. Bei leichteren Vorerkrankungen wird ein Risikozuschlag erhoben oder ein Leistungsausschluss vereinbart.

Die Versicherer verfahren dabei durchaus nicht einheitlich. Auch wenn ein Anbieter den Antrag ablehnt, ist es unter Umständen möglich, bei einem anderen zum Zuge zu kommen. Unterschiede in der Annahmepolitik betreffen insbesondere die Zeiträume von Vorerkrankungen. Bei vielen Versicherern werden Vorerkrankungen in den letzten zehn Jahren abgefragt, andere begnügen sich mit kürzeren Zeiträumen - zum Beispiel mit fünf oder sogar nur drei Jahren. Auch die Einstufung von Erkrankungen ist nicht einheitlich.

Die Vorerkrankungen sind bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen anzugeben. Sie sind Bestandteil jedes Versicherungsantrags für privaten Krankenversicherungsschutz.
 

Welche Folgen haben falsche Antworten bei Gesundheitsfragen? 

Dem Versicherer müssen vor Abschluss des Vertrags alle besonderen Gefahrumstände mitgeteilt werden, die Auswirkungen auf das Zustandekommen des Vertrags oder die Vertragskonditionen haben können. Man nennt dies vorvertragliche Anzeigepflicht.

Falsche oder unterlassene Angaben zu den Gesundheitsfragen können gravierende Folgen für den Versicherungsschutz haben. Die Versicherer haben hier verschiedene Möglichkeiten - in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes. Denkbar sind:

  • ein nachträglicher Leistungsausschluss für den falsch/unzureichend angegebenen Bereich und/oder ein höherer Beitrag (Risikozuschlag);
  • die Kündigung des Vertrags (Sonderkündigungsrecht bei einfacher Fahrlässigkeit);
  • derRücktrittvom Vertrag (bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit);
  • die Anfechtungdes Vertrags (bei arglistiger Täuschung).


Was passiert mit Daten bei abgelehnten Versicherungsanträgen? 

Die deutschen Versicherer sammeln unternehmensübergreifend Daten zu Versicherungsanträgen und Versicherungsfällen. Dazu betreibt man eine gemeinsame Datenbank, das sogenannte Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) . Darin werden u.a. auch Angaben zu Gesundheitsfragen bei Versicherungsanträgen erfasst - allerdings nur im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen und Lebensversicherungen. Die privaten Krankenversicherer nehmen nicht beim HIS teil.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Daten zur PKV nicht gespeichert werden. Das ist durchweg der Fall, auch wenn der Antrag abgelehnt oder die Anfrage negativ beschieden wurde. Obwohl diese Daten nicht in eine gemeinsame Datenbank fließen, können sie für Anträge und Anfragen bei anderen Versicherern relevant werden. Die Versicherer veranstalten zwar nicht standardmäßig Rundfragen bei der Konkurrenz. Doch gezielte Abfragen kommen durchaus vor - nämlich dann, wenn im Versicherungsantrag angegeben wurde, dass ein gleichlautender Antrag bereits von einem anderen Versicherer abgelehnt wurde.

Es ist üblich, dass in den Antragsformularen nach Ablehnungen in den letzten drei Jahren gefragt wird. Ablehnungen bei anderen Versicherern können sich so auch auf diesem Weg negativ bei weiteren Anträgen oder Anfragen auswirken.
 

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage und welche Vorteile hat sie? 

Mit einer anonymen Risikovoranfrage lässt sich dieses Risiko vermeiden. Diese kann über einen Versicherungsvermittler - zum Beispiel über einen Versicherungsmakler - gestellt werden. Der Vermittler stellt die Anfrage bei verschiedenen Versicherern mit der korrekten und vollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Angaben zur Person wie Name, Adresse oder Kontaktdaten bleiben dagegen anonym . Der Versicherer hat daher keine Möglichkeit, solche Daten zu speichern. Er erfährt nur Name und Kontakt des Vermittlers. Ergo können sich die persönlichen Daten nicht negativ bei Anfragen bei anderen Versicherern auswirken.
 

Mit Hilfe der anonymen Risikovoranfrage lässt sich sehr gut ein realistischer Preis-Leistungs-Vergleich unter „Echtbedingungen“ anstellen. Man kann dann das vorteilhafteste Angebot auswählen und erst danach einen konkreten Antrag stellen. Der Versicherer wird auf dieser Basis ein verbindliches Angebot erstellen, über dessen Annahme oder Ablehnung in Ruhe entschieden werden kann.


Was sollte ich beim PKV-Wechsel noch beachten?

Grundsätzlich sollte ein Versicherungswechsel bei bestehenden Vorerkrankungen immer gut überlegt werden. Dabei gilt: der Wechsel von der GKV in die PKV bei der Krankenvollversicherung kann auch trotz „Handicap“ noch lohnend sein, weil für die Beitragsbemessung unterschiedliche Maßstäbe gelten und man den Status als Privatpatient gewinnt.

Bei eine bestehenden privaten Krankenvollversicherung lohnt sich der Anbieterwechsel dagegen in vielen Fällen nicht - allein schon deshalb, weil die Altersrückstellungen nur teilweise (dem Basistarif entsprechend) mitgenommen werden können. Hier ist es oft besser, in einen günstigeren Tarif mit ähnlichen Leistungen beim bestehenden Versicherer zu wechseln. Dabei spielen nämlich Vorerkrankungen keine Rolle und es gehen keine Altersrückstellungen verloren. Die Versicherung erfolgt zu geltenden Bedingungen.

Bei privaten Krankenzusatzversicherungen ist der Anbieterwechsel oft einfacher möglich und lohnt sich eher, da Altersrückstellungen eine geringere Bedeutung haben.


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