Was sind die Unterschiede zwischen Jahresarbeitentgeltgrenze, Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?

Arbeitnehmer , die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchten, müssen ein Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze vorweisen. Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind diese Grenzen dagegen nicht relevant. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind einkommensabhängig, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Alle drei Grenzen sind nicht statisch, sondern werden jedes Jahr neu festgelegt. Dabei spielt die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung eine wichtige Rolle. Dementsprechend erfolgen Betragsanpassungen der einzelnen Grenzen in der Regel nach oben. Das gilt auch für 2023 im Vergleich zu 2022.

Wer sich nicht ständig mit dem Thema Krankenversicherung befasst, der kann die Begriffe Versicherungspflichtgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze oft nicht richtig einschätzen. Nicht selten werden sie sogar gleichgesetzt, was allerdings nur bedingt richtig ist. Daher sollen sie zum besseren Verständnis im Folgenden in kompakter und übersichtlicher Form erläutert werden.
 

Die Beitragsbemessungsgrenze

Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird dieBeitragserhebung in der GKV gedeckelt. Der Beitragssatz wird nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe angewandt. Einkünfte darüber hinaus bleiben beitragsfrei. 2023 liegt die Grenze bei einem Jahreseinkommen von 59.850 Euro (dies entspricht 4.987,50 Euro im Monat). Der Höchstbeitrag auf der Grundlage des allgemeinen Beitragssatzes in der GKV (14.6 %) erhöht sich damit auf 728,18 Euro monatlich (2023). Die krankenkassenindividuellen Zusatzbeiträge kommen noch oben drauf. Diese stiegen 2023 durchschnittlich auf 1,6 %.

Viele Tarife in der Privaten Krankenversicherung bieten bei mehr Leistungen niedrigere Beiträge. In der PKV werden die Beiträge grundsätzlich unabhängig vom Einkommen festgelegt. Das jeweilige Versicherten-Risiko ist maßgebend. Für privat versicherte Arbeitnehmer kann die Beitragsbemessungsgrenze dennoch indirekt relevant sein, denn Arbeitgeber zahlen - die regulär 50prozentigen - Zuschüsse zur PKV maximal bis zu ihrem Höchstanteil in der GKV, der maßgeblich durch die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt wird. Auch beim sogenannten Basistarif in der PKV ist die Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung. Der Basistarif ist ein Tarif, den jedes private Krankenversicherungsunternehmen anbieten muss. Er gewährleistet ein der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbares Leistungsniveau. Kraft Gesetz darf der Beitrag im Basistarif nicht teurer sein als der Höchstbeitrag in der GKV (zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrags), für den wiederum die Beitragsbemessungsgrenze relevant ist.
 

Versicherungspflicht- und Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommensbetrag, bis zu dem für Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht . Wer als Arbeitnehmer in die PKV wechseln möchte, muss ein Bruttoeinkommen über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze vorweisen. Im Jahr 2023 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Einkommen ab 66.600 Euro (5.550 Euro im Monat). Die Versicherungsfreiheit - also die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln - tritt dabei mit dem Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem das Bruttoeinkommen (erstmals) die Versicherungspflichtgrenze überschreitet.

Häufig wird die Versicherungspflichtgrenze auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze - kurz JAEG – bezeichnet. Beide Begriffe sind bedeutungsgleich und können synonym verwendet werden. Neben der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze gibt es auch noch eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Sie gilt ausschließlich für Arbeitnehmer, die zum Stichtag 31.12.2002 bereits privat versichert waren. Für sie entspricht die Versicherungspflichtgrenze - um die Begriffsverwirrung komplett zu machen – betragsmäßig der Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt demzufolge in 2023 bei 59.850 bei Euro. Diese Sonderregelung wurde aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeführt, als die Versicherungspflichtgrenze erstmals im Rahmen einer Gesetzesreform anders festgelegt wurde als die Beitragsbemessungsgrenze.
 

Anpassungen per Rechtsverordnung geregelt

Die Grenzwerte werden jedes Jahr von der Bundesregierung im Rahmen einer Rechtsverordnung (aktuell: „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023“) neu festgelegt. Die Anpassungen orientieren sich an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter von Arbeitnehmern im Vorjahr im Verhältnis zu denen des Vorvorjahres. Da die Lohnentwicklung auch von der wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst wird, spielt diese mit in die Festlegung der Grenzwerte hinein.
 

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Arbeitnehmer müssen mit ihrem Einkommen die aktuell geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro im Jahr überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können;

  • Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte ist diese Einkommensgrenze nicht relevant;

  • Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2023 bei 59.850 Euro (4.987,50 Euro monatlich): sie bestimmt die Höchstbeiträge in der GKV und hat indirekt auch in der PKV Bedeutung;

  • Die genannten Beträge und Grenzen werden jedes Jahr neu durch die Politik angepasst, wobei im Zeitablauf tendenziell Anpassungen nach oben stattfinden.

 


 

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