Die Beiträge in der PKV richten sich nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Beitragserhöhungen sind daher auch in der PKV unumgänglich, wenn die Kosten im Gesundheitswesen steigen oder sich durch höhere Lebenserwartung und demografischen Wandel das Kostengefüge verschiebt. Ein von Versicherungsnehmern bisher wenig beachteter, aber nicht zu unterschätzender Einflussfaktor für die Beitragsgestaltung ist der Rechnungszins.
Das mag zum einen daran liegen, dass es sich um eine recht abstrakte Größe handelt, zum anderen daran, dass der Rechnungszins über Jahrzehnte konstant blieb und insofern eher technische Bedeutung hatte. Doch dies hat sich in einer Zeit anhaltender Niedrigzinsen geändert.
Berücksichtigung der Kapitalerträge bei den Beiträgen
Immer mehr Versicherungen sind zuletzt gezwungen gewesen, aufgrund der Zinssituation den Rechnungszins abzusenken und infolgedessen die Beiträge zu erhöhen. Betroffen waren bisher vor allem Neukunden, doch auch Bestandskunden können nicht darauf vertrauen, dass bei ihnen keine Anpassungen erfolgen.
Der Grundgedanke des Rechnungszinses ist unmittelbar einleuchtend. Private Krankenversicherungen legen Beitragseinnahmen ihrer Versicherten am Kapitalmarkt an, solange sie nicht für Erstattungen benötigt werden. Es handelt sich dabei um erhebliche Summen, die vor allem - aber nicht nur – im Zusammenhang mit den Altersrückstellungen zustande kommen. Die damit erwirtschafteten Erträge wirken sich für die Versicherten beitragsentlastend aus. Für die Kalkulation wird dabei nicht mit der tatsächlich erzielten Rendite, sondern mit dem Rechnungszins gerechnet, der eine Art Durchschnittswert über verschiedene Anlageformen und -zeiträume darstellt.
Anhaltende Niedrigzinsen belasten
Über fast 50 Jahre lag der Rechnungszins unverändert bei 3,5 Prozent. Und alles in allem entsprach das auch der Kapitalmarktlage. Wer allerdings die heutige Zinssituation sieht, dem erscheint dieser Satz fast utopisch. Mit einigermaßen sicheren Kapitalinvestments ist eine solche Rendite nicht mehr zu erzielen. Das bekommen auch die Versicherungsunternehmen zunehmend zu spüren. Besser rentierliche Anlagen aus früheren Jahren laufen aus, an ihre Stelle treten Niedrigzins-Investments.
Bereits vor einigen Jahren sind daher Versicherer bei Neukunden dazu übergegangen, den Rechnungszins abzusenken - mit höheren Beiträgen als Folge. Doch auch im Bestandsgeschäft sind Anpassungen unvermeidlich geworden. Die Versicherungsunternehmen erhalten dazu entsprechende Vorgaben von der BaFin. Die prognostiziert auf der Basis der Zinssituation und der Anlagestrukturen den zu erwartenden Anlagererfolg und ermittelt daraus den sogenannten Aktuariellen Unternehmenszins (AUZ). Ist der AUZ niedriger als der Rechnungszins, muss die Versicherung letzteren absenken und dies bei der nächsten Beitragsanpassung auch im Bestand berücksichtigen.
Die meisten Versicherer waren im vergangenen Jahr betroffen. Und angesichts der EZB-Geldpolitik spricht wenig dafür, dass dies bereits das Ende der Fahnenstange ist.
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