Geetzlich Versicherte zahlen zu hohe Beiträge - auch wegen Mitfinanzierung von Bürgergeldempfängern?

News-Artikel vom: 10.08.2024

Der Bund kommt seinen Verpflichtungen zur Finanzierung der medizinischen Versorgung von Bürgergeldempfängern nur unzureichend nach und bürdet damit den Beitragszahlern in der GKV finanzielle Lasten auf, die dort nicht hingehören. Das ist ein Vorwurf des GKV-Verbandes, der nicht neu ist. Jetzt wurde er mit neueren Zahlen nochmals untermauert. Das IGES-Institut hat im Auftrag des Verbandes ein bereits 2017 erstelltes Gutachten aktualisiert. Danach wurde alleine für 2022 eine Unterfinanzierung der Gesundheitsausgaben für Bürgergeldempfänger von 9,2 Mrd. Euro ermittelt.

Anders als das Arbeitslosengeld I wird das Bürgergeld - früher Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich auch Hartz IV genannt - aus dem Bundeshaushalt finanziert. Letztlich kommt also der Steuerzahler für die Unterstützung auf. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung der Bürgergeldbezieher stammen aus dem Bundeshaushalt. Allerdings zahlt der Bund hier nur eine Pauschale. Sie lag 2022 bei 108,48 Euro monatlich - viel zu wenig, um die tatsächlichen Gesundheitsausgaben für Bürgergeldempfänger abzudecken.
 

Alleine 9,2 Mrd. Euro Unterdeckung in 2022

Die IGES-Gutachter machen dafür folgende Rechnung auf: 2022 zahlte der Bund für 3,784 Mio. ALG II-Empfänger die Pauschale von 108,48 Euro. Dadurch erzielte die GKV auf Jahressicht Einnahmen von 5,909 Mrd. Euro. Dem standen Leistungsausgaben pro Kopf von 2.735 Euro für insgesamt 5,211 Mio. Personen gegenüber. Daraus resultieren Gesundheitsausgaben in Höhe von 15,127 Mrd. Euro. Die höhere Zahl an Empfängern von Gesundheitsleistungen beruht u.a. auf der kostenlosen Familienversicherung. Das Jahr 2022 war durch einen starken Zuwachs an Ukraine-Flüchtlingen geprägt, die insbesondere in der zweiten Jahreshälfte in großer Zahl auch ALG II bezogen.

Insgesamt ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Leistungsausgaben für 2022 eine Unterdeckung von 9,218 Mrd. Euro. Die Deckungsquote - der Anteil der vom Bund finanzierten Gesundheitsausgaben - lag damit bei nur rund 39 Prozent. Für die übrigen 61 Prozent - fast zwei Drittel der Ausgaben - mussten die Kassenmitglieder mit ihren Beiträgen geradestehen. Um eine kostendeckende Finanzierung zu erreichen, hätte die Beitragspauschale bei 311,45 Euro liegen müssen - fast dreimal so viel wie der Bund tatsächlich pro ALG-II Empfänger zahlte.
 

GKV-Verband: Systematische Unterfinanzierung durch den Bund 

Da die Pauschalen des Bundes bereits seit etlichen Jahren die Gesundheitsausgaben der Bürgergeld- bzw. ALG II-Empfänger nur zum Teil abdecken, kann von einer systematischen Unterfinanzierung gesprochen werden. Der Bund spare hier zu Lasten der Mitglieder der Krankenkassen, lautet denn auch konsequent der Vorwurf des GKV-Verbandes an die Politik. Da seit 2022 die Zahl der Bürgergeldbezieher eher größer als kleiner geworden ist und sich an der Unterfinanzierung nichts geändert hat, dürfte sich das Problem seither noch verschärft haben.

Angesichts knapper öffentlicher Kassen stehen die Chancen für eine kostendeckende Finanzierung der Gesundheitsausgaben für Bürgergeldempfänger aus dem Bundeshaushalt wohl eher schlecht. Milliardendefizite in diesem Bereich werden daher einen nicht unerheblichen Beitrag zu weiter steigenden Zusatzbeiträgen leisten. In diesem Jahr liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bereits bei 1,7 Prozent. Für 2025 wird mit einem erheblichen Sprung nach oben gerechnet. Der Verband der Betriebskrankenkassen hat bereits vor einem möglichen Anstieg auf 2,45 Prozent gewarnt.