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In den letzten Wochen haben Millionen Haushalte in der Bundesrepublik Post mit rosaroten Briefumschlägen als Inhalt erhalten. Weitere Millionen werden noch Post bekommen. Die Sozialwahlen 2023 stehen an. Damit werden dieSelbstverwaltungsorgane - die sogenanntenSozialparlamente - der Sozialversicherungsträger neu bestimmt. Das gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, Ersatzkassen und anderen Krankenkassen der GKV.
Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Sie sind ein konstitutives Element der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und haben eine lange Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Fest etabliert haben sie sich mit dem Ausbau des Sozialwesens in der Weimarer Republik. Von den Nationalsozialisten abgeschafft wurden sie nach der Gründung der Bundesrepublik im Jahr wieder eingeführt und fanden erstmals 1953 statt.
Verwaltungsräte sind die Sozialparlamente der Krankenkassen
Im Vergleich zu den sonstigen Wahlen - Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen - führen die Sozialwahlen eher ein „Schattendasein“. Das liegt nicht nur an den längeren Wahlperioden, sondern auch daran, dass die Tätigkeit der Sozialparlamente nicht Gegenstand der laufenden Berichterstattung in den Medien ist. Es gibt hier keine Parteien, die kontroverse Auseinandersetzungen über aktuelle Tagesthemen führen und im permanenten Wettstreit miteinander liegen. Bei den letzten Sozialwahlen 2017 waren etwas mehr als 50 Mio. Bundesbürger stimmberechtigt. Gut 30 Prozent davon gaben ihre Stimme ab.
Bei den Krankenkassen heißen die Sozialparlamente Verwaltungsräte. Der Verwaltungsrat ist ein zentrales Entscheidungsorgan. Er beschließt den Haushalt der jeweiligen Krankenkasse, wählt die Mitglieder des Vorstands und entscheidet mit, wenn Bonusprogramme, Wahltarife oder zusätzliche Leistungen eingeführt werden sollen. Der Verwaltungsrat bestimmt auch die Zusammensetzung von Ausschüssen, die sich um die Widersprüche von Versicherten kümmern sollen.
Listenwahl - erstmals kann auch online gewählt werden
Bei den Sozialwahlen stehen Listen zur Wahl. Diese werden von verschiedenen Organisationen aufgestellt. In der Regel handelt es sich um Gewerkschaften, kirchlich orientierte Arbeitnehmervereinigungen oder unabhängige Gemeinschaften von Versicherten. Einzelpersonen können sich nicht zur Wahl stellen. Oft gibt es Listenverbindungen, denn auch bei den Sozialwahlen gilt eine 5 Prozent-Hürde. Bei der Verteilung der Mandate in den Verwaltungsräten kommt das Verhältniswahl-Prinzip zur Anwendung. Die Listen erhalten Mandate entsprechend ihren prozentualen Anteilen an den Wahlergebnissen.
Derzeit wird kräftig die Werbetrommel für die Teilnahme an den Sozialwahlen gerührt. Dies ist der in der Vergangenheit er mäßigen Beteiligung an den Wahlen geschuldet. Gewählt werden kannbis zum 31. Mai 2023. Neben der „klassischen“Briefwahl ist in diesem Jahr auch erstmals die Online-Wahl möglich - allerdings im Rahmen eines Modellversuchs nur bei den Ersatzkassen. Die Ersatzkassen stellen dafür entsprechende Online-Wahlplattformen zur Verfügung. Hier kann dann nach erfolgter Authentifizierung direkt elektronisch abgestimmt werden. Man darf gespannt sein, wie dieses Angebot angenommen wird und ob die Wahlbeteiligung diesmal höher ist als bei den vorangegangenen Wahlen.