Es kommt nicht oft vor, dass die Spitzenverbände von PKV und GKV gemeinsam an die Öffentlichkeit treten. Defizite in der Krankenhausfinanzierung sind so ein Anlass. Denn beide Krankenversicherungssysteme sind maßgeblich an der Finanzierung der Krankenhäuser beteiligt. Einen weiteren wichtigen Part haben die Bundesländer zu übernehmen. An die richtet sich jetzt die gemeinsame Kritik. Die Länder sollen endlich ihre Pflichten in der Investitionsfinanzierung der Kliniken erfüllen, so die Forderung der Verbände von PKV, GKVund deutscher Krankenhausgesellschaft.
Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gilt für die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser die sogenannte duale Finanzierung . Die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser werden von den Krankenkassen und den privaten Krankenversicherern im Rahmen von Fallpauschalen finanziert. Das Finanzierungs-Verhältnis von GKV und PKV liegt bei etwa 5 : 1. Die Investitionskostenfinanzierung soll dagegen durch die Bundesländer aus Steuermitteln erfolgen.
Halbherzige Länderzahlungen, steigender Investitionsbedarf
Die Länder sind in den vergangenen Jahren dieser Verpflichtung nur sehr halbherzig nachgekommen. Krankenhäuser waren und sind daher häufig gezwungen, Investitionen selbst zu finanzieren oder zumindest in Vorleistung zu gehen. Eine andere Option, von der in den letzten Jahren notgedrungen immer stärker Gebrauch gemacht wurde, ist der Aufschub von Investitionen. Dadurch entsteht zwangsläufig ein Investitionsstau .
Der jährliche Investitionsbedarf wird von der Krankenhausgesellschaft und den Krankenversicherungs-Verbänden auf sieben Milliarden Euro veranschlagt. Davon decken die Bundesländer nur etwa 50 Prozent ab. Die Unterfinanzierung hat sich zu einem Dauerzustand entwickelt und besteht bereits seit vielen Jahren. Dieses Defizit in der Investitionsfinanzierung sei nicht nachvollziehbar, so die gemeinsame Position der drei Organisationen. Sie haben einen gemeinsamen Katalog mit Investitionsbewertungsrelationen entwickelt, um den künftigen Investitionsbedarf der Krankenhäuser besser bemessen zu können.
In den kommenden Jahren sei mit deutlich steigenden Investitionserfordernissen zu rechnen. Wesentliche Treiber dabei: der Klimawandel und die Energiewende. Für Kühlsysteme in Krankenzimmern, klimagerechte Gebäudesanierung und den Austausch veralteter Heizsysteme seien entsprechende Mittel erforderlich. Darüber hinaus müsse in Medizintechnik und die Digitalisierung investiert werden.
Lauterbachs Pläne zur Reform der Krankenhausfinanzierung
Die Forderung nach mehr Fördermitteln für Krankenhausinvestitionen kommt fast zeitgleich mit den Plänen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach für eine Reform der Krankenhausfinanzierung. Sie stützt sich auf Empfehlungen einer vom Minister eingesetzten Reformkommission und nimmt vor allem die Finanzierung der laufenden Betriebskosten in den Blick - also den Part, der über GKV und PKV finanziert wird.
Das System der Fallpauschalen soll künftig erheblich abgeschwächt werden. Es setze laut Kommission Fehlanreize und führe zu „einer sachlich nicht gerechtfertigten Mengenausweitung“ bei Behandlungen. Mit anderen Worten: in Krankenhäusern werden heute mehr Fälle behandelt als eigentlich nötig wäre, weil die Kliniken fallbezogen bezahlt werden.
Lauterbach will den Anteil der fallbezogenen Vergütung bei den Betriebskosten auf 40 Prozent begrenzen. Der Rest der Vergütung - 60 Prozent - soll für Vorsorgeleistungen erfolgen und zwar gekoppelt an Vorsorgelevel und Leistungsgruppen. Die Kliniken sollen also künftig sehr viel stärker für die Vorhaltung von medizinischem Equipment und Personal vergütet werden.
Gesetzentwurf nach der Sommerpause beabsichtigt
Lauterbach hat sich noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause mit den Ländern auf die Eckwerte der Reform der Krankenhausfinanzierung verständigt. Ein Bund-Länder-Kommission soll jetzt bis nach den Sommerferien einen Gesetzentwurf erarbeiten. Das reformierte Gesetz soll schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten - ein ehrgeiziger Zeitplan. Bis das neue Finanzierungssystem dann Wirklichkeit ist, wird es allerdings noch etwas dauern. Die Reformkommission empfiehlt wegen der komplexen Umstellung eine fünfjährige Übergangsphase. In ähnlicher Form dürfte sich dieser Vorschlag auch im Gesetzentwurf wiederfinden.